Sportgerichtsurteil

  • Geldstrafe für FC 08 Homburg: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat den FC 08 Homburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von € 3.000,- belegt. Dabei wurden Vorfälle beim Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken berücksichtigt. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig.

  • Würden diese geistig degenerierten Vollpfosten, auch Hoohligans genannt, sich mit ihren Pyroteilen - ohne Unbeteiligten zu schaden - selbst in die Luft sprengen, dann würden sie den anderen Leuten nur einmal stinken.

  • Vllt. meinen die ja, dass sie mal 2. Vorsitzender des FC´s werden wollen.


    Ich weiß, wenn ich jetzt ehrlich bin, antworten mir hier wieder mehrere Moralapostel. Also sage ich, dass ich solche Sinnlosaktionen noch nicht einmal in SB, äh Völklingen verstehen kann. Ehrlich. Im eigenen Stadion geht so was nicht! Vor allem, da man ja weiß, dass es dem eigenen Verein schadet.


    Bei Wiederholung kann es durchaus zu Zuschauerausschluß (siehe SB : TR!) kommen. Wobei, ob die jetzt vor 400 oder 4 Zuschauern spielen........