Richter: Fiskus bittet Kicker zu Recht zur Kasse

    • Offizieller Beitrag

    Richter: Fiskus bittet Kicker zu Recht zur Kasse

    fch-fanforum.de/wcf/index.php?attachment/1127/
    Wer beim 1. FC Saarbrücken oder einem anderen Profi-Club im Saarland kickt, aber in Frankreich wohnt, muss seine Steuern in Deutschland zahlen – anders als andere Arbeitnehmer. Das hat das Finanzgericht nun bestätigt. Foto: Andreas Schlichter

    Saarbrücken Mit einem Wohnsitz in Frankreich konnten die Profis saarländischer Vereine früher Steuern sparen. Der Standortvorteil fällt nun weg.


    Von Michael Jungmann und Tobias Fuchs


    Fußball-Profis und Künstler, die im benachbarten Frankreich wohnen, aber im Saarland ihre Brötchen verdienen, werden zu Recht vom deutschen Finanzamt zur Kasse gebeten. Das hat das Finanzgericht des Saarlandes in einem Eilverfahren eines Fußballers so vorläufig entschieden.


    Für den 1. FC Saarbrücken, die SV Elversberg und den FC Homburg fällt damit ein möglicher Standortvorteil beim Anwerben von Spielern in Zukunft flach. Gelegentlich sollen die Argumente, mit einem Wohnsitz jenseits der Grenze könnte ein Steuervorteil erzielt werden, in der Vergangenheit überzeugt haben. So wohl auch bei dem Berufskicker, der jetzt vor dem Finanzgericht geklagt und vorerst verloren hat.


    Der Profi hatte vom Finanzamt wie andere Grenzgänger eine Frei­stellungsbescheinigung erhalten. Somit musste er in Deutschland keine Lohnsteuer zahlen. Doch die Behörde kassierte die Bescheinigung im vergangenen Jahr. Das führte zu einer Steuernachforderung. Dagegen wehrte sich der Sportler. Zwar folgte das Finanzgericht seinen Argumenten nicht. Doch hat der zweite Senat eine Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. Sollte der klagende Fußballer die vorläufige Entscheidung der Richter also nicht akzeptieren, wird es wohl zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommen.


    Im März vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass die Finanzbehörden einige Spieler des FCS, des FCH und der SVE nachträglich zur Kasse gebeten hatten. „Das Finanzamt hat den Bock geschossen und will nun rückwirkend für drei Jahre Geld“, klagte damals ein Profi des 1. FC Saarbrücken. Der Hintergrund: Jahrelang zahlten Profis, die im Saarland unter Vertrag stehen, aber in Frankreich leben, ihre Steuern im Nachbarland. In der Vergangenheit konnte das ein Steuervorteil sein. Damit sollen manche Vereine auch geworben haben.


    Die hiesigen Finanzbehörden stuften die Kicker als Grenzgänger ein, so wie tausende andere Arbeitnehmer, die aus Lothringen zur Arbeit über die Grenze fahren. Doch seit 2016 hätten die Finanzämter im Saarland den Fußballern nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen keine Freistellungsbescheide ausstellen dürfen, wonach sie nicht in Deutschland besteuert werden. Damals trat die sogenannte Sportlerklausel im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. Neben Sportlern müssen seitdem auch Künstler und Models dort Steuern zahlen, wo sie beruflich tätig sind.


    Tatsächlich behandelten die Finanzämter im Saarland die Profis trotz der Sportlerklausel lange Zeit wie Grenzgänger. Als ein Ex-Bundesligaprofi zu einem Verein nach Baden-Württemberg wechselte, legte er dort seine bisherige Freistellungsbescheinigung vor. Das führte zu Nachfragen bei den Behörden in Saarbrücken. Denn für das Finanzministerium in Baden-Württemberg toppte die Sportlerklausel die Grenzgängerregelung. Das saarländische Finanzministerium wandte sich zur Klärung an die oberste Bundesbehörde in Berlin. Das Bundesfinanzministerium beschied dem Land im Februar 2019 schriftlich, dass es die in Frankreich ansässigen Sportler seit drei Jahren hätte zur Kasse bitten müssen. Daraufhin kam es zum Widerruf der Frei­stellungsbescheide.


    Allerdings stuften die Beamten von Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU) die Einschätzung aus Berlin als „vorläufig“ ein. „Wir gehen davon aus, dass die Sportlerregelung für selbständige Sportler gilt, die umherreisen, nicht für angestellte Sportler“, sagte Elmar Braun, damals als Abteilungsleiter im Ministerium zuständig für Steuerpolitik. Ähnlich argumentierte nun der Fußball-Profi vor dem Gericht, vorerst ohne Erfolg. Jedoch eröffneten ihm die Saarbrücker Richter zur „höchstrichterlichen Klärung“ den Weg zum Bundesfinanzhof. Danach könnte es eine „endgültige Abstimmung“ zwischen Land und Bund geben, erklärte Lisa Fetzer, die Sprecherin von Minister Strobel.


    Quelle: https://www.saarbruecker-zeitu…ht-zur-kasse_aid-53297843

  • Wenn sowas durchgeht, wird es der Anfang vom Ende für Alle Grenzgenger werden. Der deutsche Fiskus kann nie genug bekommen. Bei den wahren Bezrügern wird jedoch weggeschaut.

    Warnhinweis:

    Der folgende Beitrag wird, als Bestandteil der Vereinsgeschichte und aktuellen Ereignisse, in seiner ursprünglichen Form dargestellt. Er enthält Passagen, die heute als boshaft, bösartig, gemein, satirisch, sarkastisch, ironisch und diskriminierend, betrachtet werden können.



    FSK 18: Nicht geeignet für Jugendliche unter 18 und Schönredner

  • Könnte mir vorstellen, dass wir den Spieler, der nach BaWü ging, kennen. Ich hatte direkt einen unserer Ex-Spieler aus dem Abstiegsjahr vor meinem geistigen Auge. Ist aber wegen Steuergeheimnis nicht zu klären und letztlich auch egal.

    Eigentlich müsste unser Meister Eder sich doch in diesem Bereich auskennen als Steuerberater, oder?

    Denke mal, man wird den Gang zum BFH machen, um weiterhin mit der "Grenzsituation" leise zu werben (da denk ich an alle 3 Saarvereine -besonders aber den Leuchtturm) ..


    popcorn

  • Könnte mir vorstellen, dass wir den Spieler, der nach BaWü ging, kennen. Ich hatte direkt einen unserer Ex-Spieler aus dem Abstiegsjahr vor meinem geistigen Auge. Ist aber wegen Steuergeheimnis nicht zu klären und letztlich auch egal.

    Edmond Kapllani (SV Elversberg) ist doch allgemein bekannt!

  • Spannend. Das wusste ich nicht, das mit der Sportlerklausel. Grundsätzlich ist das schon seltsam. Bis dato war mein Kenntnisstand, dass eine Person, die in Frankreich wohnt, aber in der BRD arbeitet, dann nicht von den Steuern in der BRD befreit wird, wenn das Gehalt vo staatlicher Seite gezahlt wird (Kommune, Land oder Bund). Daher war das mit dem Wohnsitz in Frankreich für die Staatsdiener (ein Begriff, der hier schon einmal in anderem Zusammenhang fiel ;-)) kein Steuervorteil.


    Da Fußballer aber in der privaten Wirtschaft beschäftigt sind, dachte ich, dass die nach wie vor den kleinen Vorteil hätten. Das sind ja keine riesigen Summen, um die es da geht, da die dann in Frankreich sehr wohl auch versteuern müssen. Hinzu kommen in Frankreich Kosten, die es in der BRD so nicht gibt, wie z.B. eine Wohnsteuer, die selbst Mieter zahlen müssen.


    Ich vermute, dass der Gang vor den Bundesrichter da nichts bringt, wenn es diese Sportlerklausel im Doppelbesteuerungsabkommen gibt.


    Ich denke aber nicht, dass das Auswirkungen auf andere Grenzgänger haben wird (von denen ich selbst einer bin), denn in dieser Sportklausel steht ja (sofern die Quelle oben stimmt), dass dies Sportler, Models und Künstler betrifft. Da wurde über eine bilaterales Abkommen versucht, die Gelder von Reicheren im Land zu behalten. Da ging es nicht um die kleinen saarländischen Fußballclubs. Luginger und Konsorten sind denen egal. Da ging es um Proficlubs oder eben auch Künstler, die grenznah arbeiten und etwas mehr verdienen. Sonst hätten sie gleich das ganze Abkommen geändert und nicht die Klausel eingefügt.


    Forza FCH!!!