Das Berufungsgericht der Regionalliga Südwest hat die Anträge der Oberligisten SV Eintracht-Trier 05 und VfR Wormatia 08 Worms als unzulässig abgewiesen. Beide Vereine hatten geltend gemacht, die Beschlüsse der Regionalliga Südwest GbR vom 29.04.2021 zu den Aufstiegsmöglichkeiten in der Saison 2020/21 seien rechtswidrig.