Guck mal, hier ist ein Artikel von letztem Mai, wo vielleicht etwas Klarheit schafft, was die Planungsleistungen angeht. Frei verfügen darf der OB laut Geschäftsordnung der Stadt Homburg bis max. 25TEUR, meine ich aus der Angelegenheit “Detektei-Affäre” mich zu erinnern. Darüber hinaus müssen dann die Ausschüsse des Rates beraten und eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat geben, der dann selbst als oberstes beschlussfassendes Gremium über die schlussendliche Auftragsvergabe befindet. Was die Wertgrenze für die einzelne Maßnahme/Umsetzung betrifft und ab wo da europaweit vergaberechtlich ausgeschrieben werden muss, hab ich keine Ahnung.
darf der Übergangs-Bürgermeister überhaupt so große Entscheidungen treffen?