Sportgericht verurteilt FCH zu 800 Euro Geldstrafe
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat den FC 08 Homburg aufgrund zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seitens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.
Beim Heimspiel in der Hinrunde gegen den 1. FC Saarbrücken wurden im FCH-Block zwei Nebeltöpfe gezündet. Auswärts, am 9. April 2017, bei Kickers Offenbach, zeigte ein Zuschauer aus dem Block heraus den Hitlergruß Richtung gegnerische Fans.
"Das Sportgericht weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände streng verboten und eine grundsätzliche Gefahr für alle im Stadionbereich darstellt. Ebenso ist das Provozieren gegnerischer Fans und das Zeigen nationalsozialistischer Symbolik verboten. Das Sportgericht berücksichtigt zu Gunsten des Vereins, dass er die Vorfälle bedauert und sich hierfür entschuldigt hat. Zudem wurden Stadionverbote eingeleitet. Straferschwerend fällt dagegen ins Gewicht, dass der Verein bereits sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist“, begründet der Verband sein Urteil.
Der FC 08 Homburg akzeptiert diesen Urteilsspruch, wird jedoch die Strafen an die ermittelten Personen beider Aktionen weitergeben.