Man muss da unterscheiden:
VEREIN:
Als Verein haben wir eine Satzung, sozusagen unsere „Verfassung“, unser „Grundgesetz“. Dort bist du relativ frei, was du reinschreibst, neben gewissen Formalitäten gibt es von Seiten des Gesetzgeber keine näher definierten Vorgaben. Das gilt für alle Vereine in Deutschland und hat nichts mit der Sportart oder so zu tun.
Von daher ist die Ostermann-Klausel auch juristisch - nach unser aller Kenntnisstand - im Vereinsrecht nicht zu beanstanden. Das drückte damals den „Willen“ der Vereinsmitglieder aus und hat bis heute Gültigkeit.
DFB:
Dann gibt es den DFB. Als Fußballverein unterwerfen wir uns den Vorgaben des Verbandes (§6 unserer Satzung) und stimmen zu, dass wir deren Anforderungen im Verein wie zB Sportanlagen, Verträge, Sicherheit, … - und in diesem Falle eben auch der Satzung - umsetzen.
Unsere Satzung + Anforderung DFB:
Jetzt wird beides miteinander verknüpft: Anscheinend will der DFB nun, das diese Klausel bis Ende des Jahres gestrichen wird. Er kann uns als Verein aber nicht dazu zwingen. Wir sagen zwar in §6 unserer Satzung zu, dass wir als Verein die Anforderungen erfüllen, aber rechtlich hat das keine Auswirkungen.
Wie oben erwähnt, ist es als Verein unsere freie und eigene Entscheidung, was wir in die Satzung schreiben und was nicht.
Die Klausel kann aber nur mit Zustimmung von Ostermann gestrichen werden.
Folge:
Wenn Ostermann der Streichung nicht zustimmt, steuern wir sehenden Auges in die Katastrophe und haben als restliche Vereinsmitglieder keinerlei Handlungsmöglichkeit. Denn - unter dem Vorbehalt, dass unsere "Anwälte" das seit 2000 ausgiebig juristisch geprüft haben - ist die Klausel eben unter den aktuellen Bedingungen rechtlich "sauber".
Der DFB kann uns also - wenn wir die Satzung nicht anpassen und das die angedrohte Konsequenz ist - die Lizenz für 3.Liga verweigern oder Regionalliga entziehen, wenn wir deren Vorgaben innerhalb unserer Satzung nicht erfüllen.
In dem Fall müssten wir das also "intern" als Verein klären und gegebenenfalls vor ein Gericht ziehen und dort eine Entscheidung anstreben. Kann aber halt passieren, dass das Gericht sagt "Euer Pech, ihr habt damals formell so entschieden. Guckt, wie ihr das intern geregelt bekommt".
Meine Einschätzung:
Als Laie, der sich dennoch viel mit solchen Themen beschäftigt, würde ich erstmal auch sagen, dass die Klausel soweit juristisch sauber ist. Hier habe ich aber auch Vertrauen in unsere AR-Mitglieder. Man mag über Jörg Kühn schimpfen, aber so wie ich Jörg kenne, ist er der erste der nackt nach Saarbrücken rennt und Ostermann einen Haufen vor die Tür setzt, wenn diese Klausel endlich gestrichen ist. Was ich damit vielleicht zu plastisch ausdrücke: wenn mir Jörg Kühn sagt, dass es Stand heute rechtlich keine Möglichkeit gibt, diese Klausel vor Gericht streichen zu lassen, nehme ich das so hin.
Was ich NICHT weiß, ob wir auch kreative Möglichkeiten prüfen (würde aber gerade Kühn so einschätzen, dass er sich auch darüber Gedanken gemacht hat). Wenn man auf normalen Wege die Klausel vor Gericht nicht gestrichen bekommt und wir in der Angelegenheit "Streichung der Klausel" so oder so vom Wohlwollen Ostermanns abhängen, dann würde ich auch verrückte Sachen probieren. Wenn es nicht klappt, ändert es eh nix am Status Quo. Kostet halt Geld.
Mein persönlicher nächster Schritt:
- Ich habe einen Antrag für die MV formuliert, prüfe vorher aber noch, ob das Sinn macht und rechtlich auch realistisch möglich ist. Je nachdem wie weit wir dann in dieser Angelegenheit sind, stelle ich den Antrag oder nicht.
- Ansonsten könnte ich mir noch die Bildung eines Fonds vorstellen und selbst eine juristische Prüfung in Auftrag geben. Ich hab zwar rechtlich schon ein Vertrauen bei der prinzipiellen Einschätzung des AR, aber da wir als Mitglieder keine "Begründung" bekommen, ist mir ein einfaches "ist nicht möglich" in der prekären Situation zu wenig. Auch habe ich rechtlich ein paar "Was wäre wenn"-Fragen, die ein Anwalt nachvollziehbarer Weise nicht aus dem Bauch heraus oder für Ulme prüft.
- Ein weiterer Schritt ist "Öffentlichkeit" herzustellen. In Einzelfällen wurde das schon über die Jahre immer mal wieder - auch überregional - thematisiert. Aber in der heutigen Zeit gibt es auch via soziale Medien neue Möglichkeiten, medialen Druck aufzubauen. Denn sind wir mal ehrlich: In all den Jahrzehnten gab es keine einzige Äußerung der juristischen Person zu diesem Thema! Müsste jetzt lügen, kann mich aber auch an keinen Auftritt der juristischen Person bei einer MV erinnern. (Hier wäre ich froh, wenn einer der alten Hasen das bestätigen kann)
Hinweis noch allgemein zum sportlichen: Ostermann hat laut Satzung keinen Einfluss auf Aufstieg oder Abstieg. D.h. hierfür brauchen wir keine Zustimmung, das wird sportlich entschieden.
(Bevor du in den Sattel steigst Waldspecht: vielleicht kannst du in einem separaten Beitrag mal die genauen Hintergründe damals aufklären. Der Ablauf zur Entstehung der Klausel war ja nicht so einfach, wie von mir jetzt vereinfacht dargestellt)