Wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern beim Pokalendspiel in Dillingen wurde seitens des Saarländischen Fußball-Verbandes ein Strafverfahren gegen den FC 08 Homburg eröffnet. Heute hat die Spruchkammer das Urteil mitgeteilt.
Der Einzelrichter hat wie folgt entschieden: Der Fußballclub 08 Homburg wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 Euro wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern bestraft.
Begründung:
Bei dem Saarland-Pokalfinale am 04.05.2016 zwischen der SV Elversberg und dem FC 08 Homburg wurde von Anhängern des FC 08 Homburg auf der Haupttribüne Pyrotechnik in Form von grün-weißem Rauchpulver gezündet. Nach dem Schlusspfiff wurde der Innenraum von Homburger Anhänger gestürmt. Hierbei wurden zwei Böller vor der Haupttribüne gezündet, wodurch zwei Personen ein Knalltrauma erlitten.
Der FC 08 Homburg war daher wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern zu betrafen.
Die Spruchkammer des Saarländischen Fußballverbandes erachtet eine Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 Euro unter Anwendung des § 6 a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 der Satzung des SFV als angemessen und ausreichend.
Bei der Höhe der Geldstrafe wurde berücksichtigt, dass nach Ansicht der Spruchkammer das gegenständliche Stadion in Dillingen ungeeignet ist für Entscheidungsspiele, in denen Mannschaften wie die SV Elversberg und der FC 08 Homburg aufeinandertreffen. Für einen geordneten Ablauf bedarf es bei Mannschaften wie dem 1. FC Saarbrücken, Borussia Neunkirchen, SV Elversberg und dem FC 08 Homburg, die allesamt eine größere Fangemeinde aufweisen, Regionalligataugliche Stadien.
Quelle:http://fc08homburg.de/start/al…ortlichen-verhaltens.html