Sehe ich das richtig in der Neufassung § 17, dass NUR wenn lt. Absatz 12. eine Beschlussfassung außerhalb der Mitgliederversammlung stattfindet, die Protokollpflicht in Absatz 13 greift?
Ich sehe keinen Punkt, der aussagt, dass über die ordentliche Mitgliederversammlung ein Protokoll zu führen ist, das entsprechend den Mitgliedern „zur Kenntnis gebracht“ wird.
Ebenso sehe ich keine Protokollpflicht verankert bei außerordentlichen MVs.
Ich für mich nicht von Transparenz gezeichnet solcher Wortlaut.