Mitgliederversammlungen (sofern sie stattfinden und ordnungsgemäß durchgeführt werden)

  • Sehe ich das richtig in der Neufassung § 17, dass NUR wenn lt. Absatz 12. eine Beschlussfassung außerhalb der Mitgliederversammlung stattfindet, die Protokollpflicht in Absatz 13 greift?

    Ich sehe keinen Punkt, der aussagt, dass über die ordentliche Mitgliederversammlung ein Protokoll zu führen ist, das entsprechend den Mitgliedern „zur Kenntnis gebracht“ wird.

    Ebenso sehe ich keine Protokollpflicht verankert bei außerordentlichen MVs.

    Ich für mich nicht von Transparenz gezeichnet solcher Wortlaut.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich das richtig in der Neufassung § 17, dass NUR wenn lt. Absatz 12. eine Beschlussfassung außerhalb der Mitgliederversammlung stattfindet, die Protokollpflicht in Absatz 13 greift?

    Ich sehe keinen Punkt, der aussagt, dass über die ordentliche Mitgliederversammlung ein Protokoll zu führen ist, das entsprechend den Mitgliedern „zur Kenntnis gebracht“ wird.

    Ebenso sehe ich keine Protokollpflicht verankert bei außerordentlichen MVs.

    Ich für mich nicht von Transparenz gezeichnet solcher Wortlaut.

    Ein Sitzungsprotokoll wird bzw. sollte eigentlich immer gemacht werden und sollte auch auf der Geschäftsstelle einsehbar sein

  • Mal so als Beispiel, wie es in einer Satzung steht, die von Transparenz gezeichnet ist:

    „Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem vom Versammlungsleiter zu bestimmenden Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Tagesordnung sowie die gefassten Beschlüsse samt den Abstimmungsergebnissen enthalten. Das Protokoll ist binnen drei Monaten nach der Mitgliederversammlung auf der offiziellen Internetseite des Vereins zu veröffentlichen. Der Verlauf der Mitgliederversammlung kann ergänzend zum schriftlichen Protokoll auch auf Ton- und/oder Videoträger aufgezeichnet werden. Hierüber entscheidet vorbehaltlich eines abweichenden Beschlusses der Mitgliederversammlung der Versammlungsleiter, der dies vor Beginn der Aufnahme anzukündigen hat.“

    Quelle: FCK1

  • Eigentlich ist sowas usus bei jeder popeligen Teamsitzung, in welcher Arbeitsteilung für irgendwelche Festivitäten oder Ähnliches beschlossen wird.

    Nur der FCH legt sich das anscheinend seit Jahren zurecht, wie es ihm gerade paßt.

    Meine Meinung.

  • Ich wäre für eine Satzungserweiterung und die Besetzung eines Schriftführers bzw. Protokollarius, der mit der Niederschrift der Versammlung betraut ist. Mit dem allseits geschätzten Markus Hagen hätte man hier doch jemand, der das hervorragend ausüben könnte und wenn man das Amt nicht schaffen will, dann kann die MV ja hierüber zu jeder JHV einen Beschluss fassen, wer die Niederschrift führt.


    Mich würde nur mal interessieren, wie macht das eigentlich der Aufsichtsrat und der Vorstand mit der Dokumentation? Da werden ja auch Beschlüsse gefasst (…also bestenfalls). Wer dokumentiert die eigentlich und die Beratungen dazu, wo dann klar draus wird, wer wie zu was steht? Wir haben einen mit vier Personen besetzten Vorstand. Was passiert bei Pattsituationen, wie wird das erfasst? Da geht es ja immerhin um Angelegenheiten, wo der FCH ja nicht wie der Obst- und Gartenbauverein Mimbach agiert, sondern als Arbeitgeber, wo ja auch Entscheidungen von einer gewissen finanziellen Tragweite getroffen werden und Gelder in Millionenhöhe durchlaufen aufs Geschäftsjahr gesehen…Prüfberichte, Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte des Vorstands gegenüber seinem Kontrollorgan….geschieht das alles nur auf Grundlage des gesprochenen Wortes und des Ausrichtens? Die JHV ist das höchste Beschluss fassende Gremium des Vereins und dem gegenüber die Protokollpflicht nicht zu erbringen bei einer Situation, wo die operativ handelnden Akteure (Vorstand) bestellt werden, ist wohl auch ziemlich einmalig. Ich suche jetzt nicht das Haar in der Suppe, aber das ist alles hochgradig ungewöhnlich und ich versuche zu verstehen, warum man dies so handhabt, weil ich glaube in Lautern oder SB würde es ordentlich scheppern unterm Dach, wenn man den Mitgliedern sowas zur Abstimmung vorlegen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Wir sprechen hier von einer wichtigen Satzung mit nicht weniger als 18 Seiten die an einem Montag so ganz nebenbei im Rahmen einer MV verabschiedet werden soll, wo ohnehin Geschäftsberichte von zwei Jahren, Diskussionen zum Stadionumbau etc auf dem Tisch liegen.


    Eine Satzung die man den Mittgliedern an einem Montagnachmittag vor die Latz knallte, und hier soll man sich intensiv mit der Satzung beschäftigen und bis Freitag Morgen Änderungsanträge etc. stellen, damit das Ganze pünktlich montags auf der GS vorliegt, auch wissentlich das am folgenden Montagj die GS ja auch noch geschlossen hat und man somit spätestens freitags morgens eine Empfangsbestätigung ausgehändigt werden muss ( also gerade einmal drei volle Tage Zeit).


    Eigentlich müssten die eingegangen Änderungsanträge den Mitglieder dann im Vorfeld wenn man das Ganze seriös machen will auch nochmal zur Ansicht veröffentlicht werden, damit sich die Mitglieder auch mit den Änderungsanträgen der Mitglieder befassen können.


    Bei der Wichtigkeit der Satzung sollte man den Antag stellen, die Verabschiedung der neuen Satzung zu verschieben und dafür einen Termin festlegen mit größerer Vorlaufzeit.


    Was passiert wenn man auf Teufel komm raus eine Satzung auf die Schnelle durchdrücken will, sah man dann ja 1999. Wie lange man letztendlich mit einer Satzung zu kämpfen hatte die nicht tragbar war weiß inzwischen ja jeder.

  • Schreib das doch genau so den Verantwortlichen, vielleicht lässt es sich wirklich verschieben.

    Normal müsste die Satzung rechtlich geprüft werden , was mich stört ist das die einfach Mitgliedschaften ablehnen können.


    Angenommen eine kritische Person möchte Mitglied werden, und diese Person passt dem Verein nicht, Blub wird abgelehnt.

  • @Bambi Da ist es nicht damit getan mal lieb anzufragen und dann kann es von der Tagesordnung genommen werden, nachdem schon ordentlich eingeladen wurde. Sowas muss dann als Antrag zur Tagungsordnung bei der JHV formuliert werden. Dann muss es zur Abstimmung gestellt werden und dann brauchst du dazu eine Mehrheit die Satzungsänderungen auszusetzen und später irgendwann zur Abstimmung zu stellen. Wird schwer, wenn da die Jugendabteilung in voller Mannstärke aufgefahren wird.


    Ganz am Anfang einer JHV, stellt idealerweise die Versammlungsleitung (der 1. Vorsitzende idealerweise) kurz nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit und nachdem das Einvernehmen mit der Versammlung darüber festgestellt wurde, dass die Einladung form- und fristgerecht zugegangen ist, idealerweise die Frage, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt. Und da muss das kommen. Soweit die Theorie zum Ablauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Ambrosini ()

    • Offizieller Beitrag

    Es wird ungefähr so sein, dass etwa 120 bis 130 Mitglieder da sind, wie immer wenn Wahlen etc. sind, wird auch die 1. die 2. und die U19 als Stimmvieh bestellt und dann wird es schon schwer, zumal beim Rest auch immer viel von der Abnickfraktion dabei sind.


    Auch wenn die Ostermannklausel verschwindet ist diese neue Satzung so nicht zu akzeptieren. Man wird sehen wohin der Weg führt, unter diesen Einschnitte der Mitgliederrechte, macht eine Mitgliedschaft auch ohne Ostermannklausel eigentlich keinen Sinn

  • Es wird ungefähr so sein, dass etwa 120 bis 130 Mitglieder da sind, wie immer wenn Wahlen etc. sind, wird auch die 1. die 2. und die U19 als Stimmvieh bestellt und dann wird es schon schwer, zumal beim Rest auch immer viel von der Abnickfraktion dabei sind.


    Auch wenn die Ostermannklausel verschwindet ist diese neue Satzung so nicht zu akzeptieren. Man wird sehen wohin der Weg führt, unter diesen Einschnitte der Mitgliederrechte, macht eine Mitgliedschaft auch ohne Ostermannklausel eigentlich keinen Sinn

    Wenn das Teil so durchgeht, werde ich definitiv aus dem Verein austreten.

    "Ich brauch kein Klopfen auf der Schulter solange das Feuer in mir brennt."

  • Man sollte jetzt mal herausfinden welche Kriterien der Verein aufstellen will um jemandem die Mitgliedschaft zu verweigern? Geht es darum jemanden wie Ostermann aus dem Verein fernzuhalten, oder kann man schon abgewiesen werden, nur weil man sich hoechstens einmal die Woche rasiert und Jeans mit Oelflecken und ein paar Loechern traegt?


    „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Danny Schwarz unseren Wunschkandidat als neuen Cheftrainer gefunden haben. Bei der Trainersuche lag der Fokus klar auf unserem Ziel Aufstieg in die 3. Liga."


    (Anti fake accounts aus HH)

  • Es ist ja nicht nur das Thema Satzung (wobei ich die nun nicht mal so derart schlimm finde); esidt das grosse Ganze des FCH über AR, Vorstand inkl. GF und auch das Umfeld selbst. Das ist durch und durch grausam. Für mich ist das weiterhin nur Teil der Therapie, um Dinge zu sehen, die noch katastrophaler und noch bekloppter sind, wie mein sonstiges Drumherum. Aber da nochmal eintreten? Never!

  • Es gibt laut Satzungsentwurf keine Kriterien, keine Begründung und keine Möglichkeit die Mitgliederversammlung anzurufen. Wenn der Vorstand nicht will, wird jemand kein Mitglied.

    Die Kriterien für einen Ausschluss sind ebenfalls sehr schwammig gehalten. Interpretationsspielraum ist hier aber auch offensichtlich gewünscht. Lustigerweise müssten laut dem Entwurf der Vorstand und Aufsichtsrat aus dem Verein geworfen werden, da sie wiederholt in grober Weise gegen die Satzung verstoßen haben, als sie dem obersten Organ des Vereins, der Mitgliederversammlung eben diese vorenthalten haben. Und das mehrfach.


    Extra Erwähnung finden musste natürlich, dass weisungsgebundene Vereinsmitglieder trotzdem Stimmrecht auf der Versammlung haben. Wie sollte man sonst sicherstellen, dass alle Anträge des Vorstandes durchgehen und alle Anträge der Mitglieder, die auch nur auf Teilhabe hindeuten, abgelehnt werden.


    Es hätte ein wirklich guter Tag für den FC Homburg werden können. Jetzt könnte ich schon wieder im Strahl kotzen.

    • Offizieller Beitrag

    Das sind alles Punkte die doch über Mitgliederanträge zur Sprache kommen können und ggf. vorab verändert werden können, oder? Ist ja alles noch nicht beschlossene Sache.

  • Das sind alles Punkte die doch über Mitgliederanträge zur Sprache kommen können und ggf. vorab verändert werden können, oder? Ist ja alles noch nicht beschlossene Sache.

    Das ist beschlossen. Du weißt es nur noch nicht. Schau wer bei der Versammlung da sein wird. Jeder, der Weisungen vom Vorstand erhalten kann. So war es immer schon.