Jahreshauptversammlung 02.02.16 um 19:08 Uhr

    • Offizieller Beitrag

    FC 08 Homburg - News-Artikel


    Einladung zur Jahreshauptversammlung


    Liebe Mitglieder, der Fußball-Club 08 Homburg-Saar e.V. lädt für Dienstag, den 2. Februar um 19:08 Uhr zur Jahreshauptversammlung in den Tagungsraum des Schlossberg-Hotel Homburg, Schlossberg Höhen Straße 1, 66424 Homburg ein.


    Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
    Begrüßung
    Geschäftsbericht des Aufsichtsrates
    Geschäftsbericht des Vorstandes
    Kassenbericht
    Entlastung des Aufsichtsrates
    Wahl des Aufsichtsrates
    Wahl der Kassenprüfer
    Wahl der Ausschüsse
    Satzungsänderungen (Voraussetzung 2/3 Mehrheit)
    Anträge
    Verschiedenes
    Antrag des Vorstandes auf Neufassung der Satzung. Die Satzung besteht in der Form der Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen vom 21.06.1999 und 24.02.2000 und soll neugefasst werden:


    Alte Satzung
    § 1 Name und Sitz
    § 2 Zweck und Aufgabe
    § 3 bis 5 entfällt
    § 6 Satzung und Ordnung DFB
    § 7 Mitglieder des Vereins
    § 8 Aufnahme
    § 9 Beendigung der Mitgliedschaft
    § 10 Beitrag
    § 11 Organe
    § 12 Die Jahreshauptversammlung
    § 13 Der Aufsichtsrat
    § 14 Der Vorstand
    § 15 Geschäftsjahr
    § 16 Ausschüsse
    § 17 Der Spielerausschuss
    § 18 Der Jugendausschuss
    § 19 Der Disziplinarausschuss
    § 20 Auflösung/Satzungsänderungen
    § 21 Verwendung Vermögen
    § 22 Inkrafttreten der Satzung
    Entwurf Neue Satzung
    § 1 Name, Sitz, Vereinsregister und Vereinsfarben
    § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
    § 3 Verbandszugehörigkeit
    § 4 Mitgliedschaft
    § 5 Aufnahme in den Verein
    § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
    § 7 Mitgliedsbeitrag
    § 8 Organe
    § 9 Die Mitgliederversammlung
    § 10 Der Aufsichtsrat
    § 11 Der Vorstand
    § 12 Geschäftsjahr
    § 13 Disziplinarausschuss
    § 14 Auflösung/Satzungsänderungen
    § 15 Inkrafttreten der Satzung
    Die zurzeit gültige Fassung sowie die Vorschläge zur neuen Satzung liegen in der Geschäftsstelle des Fußball-Club 08 Homburg-Saar e.V., Rondell 4, 66424 Homburg aus.
    Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle (ab 19. Januar) sind:
    Dienstag – Freitag 10-13 Uhr
    Dienstag & Mittwoch 14-16:30 Uhr
    Donnerstag 14-18 Uhr
    Anträge oder Anfragen die auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen, müssen bis zum 26. Januar 2016 schriftlich an den Vorstand auf der Geschäftsstelle des Fußball-Club 08 Homburg-Saar e.V. (Rondell 4, 66424 Homburg) eingereicht werden.
    Bitte nehmen Sie am Vereinsleben des Fußball-Club 08 Homburg e.V. teil und nutzen Sie Ihre Möglichkeit der Information und Mitwirkung.
    Der Fußball-Club 08 Homburg-Saar e.V. freut sich auf ihre/eure Teilnahme.
    - Der Vorstand -

  • Der letzte Punkt auf der Hp erscheint mir der interessanteste zu sein. Ob damit wohl endlich mal die Löschung der Ostermannklausel gemeint ist? Vllt. ist das ja der Grund, warum die JHV so lange auf sich hat warten lassen? Vllt. hat Osterhase jetzt endlich sein Amen zur Löschung gegeben?


    Fragen über Fragen, ich bin gespannt!

  • Ich zitiere nur mal aus einer Informationsschrift des Landessportbundes Berlin:



    Anforderungen an den Vorstand
    Bei einer Satzungsänderung achtet das Amtsgericht ganz besonders streng darauf, ob alle Bedingungen dafür erfüllt wurden:

    • die Einladung zur Mitgliederversammlung muss termingerecht erfolgt sein (lt. Satzung)
    • alle Mitglieder müssen eine Einladung erhalten haben.
    • in der Tagesordnung muss der Tagesordnungspunkt "Satzungsänderung" explizit enthalten sein. Außerdem sollte kurz erläutert werden, warum die Änderung erforderlich ist.
    • die Mitglieder müssen mit der Einladung (Tagesordnung) erfahren, was geändert werden soll.
      "Zu beachten ist auch, dass die Ankündigung einer Satzungsänderung im Einladungsschreiben, ..., so gehalten sein muss, dass die Mitglieder aus der Tagesordnung im wesentlichen erkennen können, um was es sich bei der geplanten Satzungsänderung handelt. Die bloße Ankündigung 'Satzungsänderung' genügt in der Regel nicht." ("Der eingetragene Verein", Sauter/Schweyer/Waldner, Rn: 135).
      Günstig ist es daher, bereits in der Einladung den neuen Text dem alten gegenüberzustellen und evtl. einen erläuternden Kommentar anzufügen.

    • Bei Satzungsneufassungen reicht es aber aus, wenn lediglich die neue, komplette Fassung mitgeschickt wird (OLG Schleswig, FGPrax 202, S. 126 und Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Auflage, RZ 614).

    Also kurz zusammengefasst:


    Wie immer bei vereinsrechtlichen Fragen im Kontext des FC 08 Homburg: Avanti Dilettanti! Die im Verein versammelten Juristen müssen sich ihrer Sache sehr sicher und mit dem Registergericht abgestimmt sein, wenn sie glauben, dass Sie auf Basis einer solchen Einladung eine rechtsgültige und eintragungsfähige Satzung beschließen können. Es gelten im Fall des FC 08 Homburg meiner Meinung die verschärften Anforderungen wie sie das OLG Schleswig formuliert hat, denn auf Grund des Umfangs der vorgesehenen Änderungen, kommt die geplante Satzungsänderung einer Neufassung gleich, der Text in der Neufassung muss daher den Mitgliedern vorab schriftlich zugestellt werden.


    Ich kann nur für Baden-Württemberg aus eigener Erfahrung sprechen: Wenn den Mitgliedern mit der Einladung zur MV kein Exemplar der neuen Satzung in Schriftform zur Prüfung übergeben wird, verweigert das Registergericht trotz Beschlusses der MV die Eintragung der neuen Satzung. Das bloße Auslegen auf der Geschäftsstelle genügt nicht.


    Im Übrigen sollten ein paar Gedanken darauf verschwendet werden, ob die Satzung nach Streichung des DFB-Passus überhaupt noch drittligatauglich ist.


    Aber es gilt wie immer: Im Saarland gehen die Uhren anders.

  • Ich bin jetzt kein Mitglied (mehr)....wie sieht denn die Einladung aus? Gehen daraus die konkreten Satzungsänderungen hervor? Ich gehe mal davon aus, ein Exemplar der Satzung (neu/alt) wurde nicht mitversandt?

  • Nein, es wird nicht schriftlich eingeladen. Die Einladung erfolgt Satzungsgemäß über den Kreisanzeiger. Verständlich bei den Massen an Mitglieder die wir schließlich haben. Ja, das war Ironie... aber andererseits konnten wir das ja nie ändern, weil Satzungsänderungen unmöglich waren dash
    Dass die Juristen in unserem Verein sich nicht im Geringstens um die Mitgliederversammlung und ihre Rechte scheren habe ich selbst oft genug am eigenen Leib erfahren. Wenn das, was ich auf MV's in Gesprächen über die Rechtmäßigkeit und den Ablauf mit unserem Aufsichtsratsvorsitzenden so erlebt habe, nicht uns betreffen würde, wäre das echt witzig. Ich nehme aber mal an, dass man gute Kontakte zum Registergericht hat und das Ganze dann einfach eingetragen wird, frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Ok, danke, Mr. S! Ja, aber Leute, dann mal ganz ehrlich. Da wären ja ganz wesentliche Faktoren dann nicht eingehalten, die woanders dazu reichen, dass die Eintragung verwehrt wird. Ich meine, ist der Verein mittlerweile so ne Art Spielplatz für eigenwillige Interpretationen, wie man es am kuscheligsten über die Bühne kriegt!? Also im Klartext und zu Hagen's Ausführungen kann es doch schlussendlich egal sein, wie gut da was abgestimmt ist zwischen X und Y, oder? Es reicht doch allein nur ein einziges Mitglied, das sich an dieser Vorgehensweise schon stört und das Registergericht auf die offensichtlich passierten Versäumnisse hinweist. Dann ist das Ding doch über den Haufen geworfen, was da alles beschlossen wurde/beschlossen werden soll und vor allem wie man mit den Mitgliedern umgeht dabei. Und zwar ein für alle Mal. Alles andere hätte für mich dann schon zugegebenermaßen echt Skandal-Potenzial! Kann ja nicht sein...!

  • Ich glaube, das ist alles eine ziemlich dunkle Grauzone. Da in der aktuellen Satzung steht, dass keine Einladungen verschickt werden, sondern über den Kreisanzeiger, der früher quasi staatliches Organ war und in alle Haushalte kam, öffentlich gemacht werden, kann folglich auch kein Satzungsentwurf zugestellt werden. Da die Satzung über mehrere Seiten geht, kann man diese wohl auch nicht im Kreisanzeiger veröffentlichen, das kostet erstens richtig Kohle und zweitens kann auch jedes Nicht-Mitglied da reinschauen, auch wenn`s ihn nix angeht. Problematisch ist auch, dass der Kreisanzeiger kein amtliches Verlautbarungsblatt wie früher mehr ist, sondern zu einem rein kommerziellen Anzeigenblatt der Rheinpfalz-Gruppe mutiert ist, das übrigens nicht mehr in alle Haushalte geliefert wird. Das müsste der Vorstand eigentlich wissen und er ist damit verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder, insbesondere diejenigen, die nicht in Homburg selbst wohnen. eine Einladung kriegen. Hagen Ries hat übrigens vollkommen Recht, wenn er darauf hinweist, dass wir eigentlich keine Änderung, sondern eine komplett neue Satzung kriegen. Deshalb gelten verschärfte "Rahmenbedingungen", um die Sache nicht anfechtbar zu machen. In diesem Zusammenhang ist es unzweifelhaft, dass die Mitglieder nicht erst auf der Sitzung erfahren, was beschlossen werden soll, sondern dass sie sich vorbereiten können. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Der Vorstand ist nur auf der sicheren Seite, wenn er allen registrierten Mitgliedern die neue Satzung nach Hause schickt. Das dürfte bei 600-800 Personen ja nicht das Problem sein. Die Poststelle von Dr. Theiss erledigt das in weniger als 2 Stunden, wenn die Adressliste vollständig ist.

  • Mit eurer begründeten Kritik am Vorstand und seinem problembehafteten Geschäftsgebaren habt ihr ja sooooo Recht! Gleichwohl stellt euch mal vor, wir wären in (F)utopia, wir hätten eine Idealsatzung und Idealmitglieder, die diese perfekt ausleben würden. Was würde im Ergebnis an Wert gewonnen werden bzw. sich durch eine neue Satzung zum Positiven verändern (außer ggf. dem Wegfall der "Osterhasen-Klausel")? Wir hätten zwar ein neues Papier, aber mit den gleichen Funktionären, der gleichen (wenigen) Kohle, denselben Spielern. Entscheidend kommt es also nicht auf die erforderliche neue Satzung an, sondern dass sich im Bereich der "Sportfreunde Still(er)(= Eder/Kiefer)" etwas bewegt und dass wir uns finanziell besser stellen. Nichts gegen das finanzielle Engagement unseres Hauptsponsors, dem wir nicht genug danken können. Aber mit den Elfen und dem Osterhasen können wir nicht mithalten. Daran vermag auch eine neue Satzung nichts zu ändern. Dass Dr. Theis nicht noch mehr Kohle "(Perlen) vor die Säue" für deren Selbstdarstellung werfen will oder kann, ist durchaus verständlich.


    Ich teile zwar euren Frust an dieser beschissenen Situation, empfehle euch aber dass ihr die Satzung und Formalien generell nicht überbewerten solltet! Wenn ihr damit nicht leben wollt, tretet aus dem "Verein" aus und bleibt dem Waldstadion fern! Vielleicht geht ohne Mitglieder und Zuschauer endlich was.
    borg
    Ich habe soeben meinen Vereinsbeitrag für 2016 entrichtet.

    3 Mal editiert, zuletzt von Pilscup () aus folgendem Grund: Klarstellung

  • Die Pilscup-Argumentation ist nicht von der Hand zuweisen. Die Wahrheit liegt tatsächlich auf dem Platz bzw. im konkreten Handeln. Aber: Ich kenne die neue Satzung nicht im Wortlaut, und die Satzung ist nun mal das Grundgesetz für jeden Verein. Deshalb sollte man die sollte man kennen, bevor man sie durchwinkt. Sonst kommen dann alle hinterher wie die
    "alld Faasenaachd" unn saahn, hätt ich das nur gleich gewisst".... :)

  • Fakt wird sein -das (leider)alles beim alten bleibt .
    Die schlauen Leute AR Rechtsanwälte Sponsor sprechen sich vorher ab wie es laufen wird.
    Der Pöbel und Turnschuhfraktion wird mit Phrasen abgespeist und fertig.
    Auch wenn die Versammlung schon lange überfällig ist wird der Ausgang schon vorbestimmt sein


    Schade dash

  • Die essentielle Bedeutung der Satzung, die die rechtliche Grundordnung des Vereins darstellt und die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen (z.B. Mitgliedschaft, Aufgaben und Arbeitsweise der Organe) enthält bzw. enthalten soll, ist mir wohlbekannt. Ich möchte ja auch eure Bemühungen um deren Optimierung nicht schmälern bzw. mies machen. Ich habe mich mit vielen anderen in derselben Angelegenheit über 20 Jahre mehr oder wenig vergeblich bemüht und wünsche euch mehr Erfolg!
    Ich wollte nur klarstellen, dass es nicht auf die Verpackung sondern den Inhalt (Organträger=Sportfreunde Stiller) ankommt und vermeiden, dass ihr zuviel Herzblut beim Formulieren vergiesst.
    Wir wollen ja alle nur, dass unser Verein wieder Erfolg hat (Aufstieg in die 3. Liga, Erfolge im Jugend- und Amateurbereich). Wenn das geschriebene Wort dazu beiträgt, mir soll`s Recht sein. Allein mir fehlt der Glaube.
    :) :Kopf1)

  • Stefan Kuntz wird im Sommer frei - das wäre mal ne Maßnahme, den als Vorstand zu nehmen.
    Schließlich kommt er aus der Nähe und desweiteren verfügt er, nicht zuletzt durch seine Frau, über richtig gute Kontakte.
    Dazu dann ein paar Spieler, die wollen und es könnte nur aufwärts gehen.
    Allerdings müsste dafür auch mal ein bisschen etwas getan werden.


    Zerreißt mich bitte, aber ich weiß, dass ich nicht Unrecht habe. ;)

  • Träum weiter, Profi2020!;) Herbert-Superstar duldet keine Götter neben sich und mit dem Sheriff von Homburg-County haben wir ja schon einen gut bezahlten "Topfunktionär", der alle an ihn gestellten Voraussetzungen der Ansicht unseres Aufsichtsrats nach ja mit Bravour erfüllt....und zudem vom Verein lebt.....anstatt für ihn!

  • Für was gibt es denn die Mitgliederversammlung?
    Ich würde doch mal sagen, damit man etwaige Missstände beheben und den Verein nach vorne bringen kann?
    Also, an wem liegt es?
    Lediglich an den Mitgliedern. ;)

  • Na ja, nach dem, was mir bisher zu Ohren gekommen ist, soll beispielsweise auch die Möglichkeit der Ausgliederung des Spielbetriebes der ersten Mannschaft bis hinunter in die B-Jugend in eine GmbH & Co. KG Gegenstand der neuen Satzung sein.


    Das ist dann doch ein Beschluss von derart weitreichender Bedeutung, dass ich mich in der Tat in meiner Auffassung von einer Neufassung der Satzung bestätigt sehe und damit der Erfordernis der schriftlichen Kenntnisnahme der Neufassung durch die Mitglieder VOR der Versammlung gegeben ist, ansonsten ist diese Satzung nicht wirksam beschließbar. Man vergleiche zum Thema Ausgliederung nur den Diskussionsverlauf und umfangreichen Diskussionsbedarf in Saarbrücken oder Kaiserslautern.


    Hier wird wohl mehr mit einer Überrumpelungstaktik in Bezug auf die Mitglieder gehandelt. Warum macht man das denn überhaupt? Das sind schließlich erwachsene Menschen mit der Fähigkeit sich eine eigene Meinung zu bilden. Daraus spricht für mich ein mehr als fragliches Demokratieverständnis der Verantwortlichen.

  • Meiner Meinung nach zeugt für mich der gesamte Umgang des Vereins um das Thema Mitgliederversammlung von fehlendem Respekt den Mitgliedern gegenüber. Für mich hat es den Eindruck, dass sich darauf ausgeruht wird, nach dem Motto: "Die haben eh keine Ahnung"


    Die rechtlichen Geschichten kann ich (leider) nicht bewerten. Rein vom gesunden Menschenverstand finde ich einen großen Teil der Inhalte der vorgeschlagenen neuen Satzung nicht in Ordnung. Zum anderen gibt es dann auch Anteile, bei denen ich mich als Laie frage, ob ihn der Praktikant oder FSJ´ler in der Pause geschrieben hat.


    Da die Ostermannklausel nicht mehr enthalten ist, scheint das ja rechtlich irgendwo abgeklärt worden zu sein. Sprich: juristisch wurde sich anscheinend damit auseinander gesetzt. Warum dann aber nicht die komplette Neufassung wirkt, als wäre sie juristisch durchdacht, erschließt sich mir nicht.