Neue Satzung und Anträge zur JHV

  • Ich habe das Thema neue Satzung aus dem Thema "Zur aktuellen LAge" mal ausgegliedert.
    Macht vielleicht mehr Sinn wenn jemand nach der neuen Satzung sucht


    Hier also der Link zur neuen Satzung


    Neue Satzung



    Auf Wunsch haben wir hier mal einen Thema eröffnet um Anträge die Ihr der Mitgliederversammlung vorlegt zu posten.


    Wichtig dabei ist: Dies dient hier nur zur Information. Dh Ihr müsst die Anträge trotzdem in schriftlicher From bis zum 31.05 auf der Geschäftstelle abgeben.
    Ihr könnt eure Anträge hier posten. Wir werden eingehende Anträge immer im ersten Post hier veröffentlichen, so das man nicht suchen muss.
    Im Nachgang kann man dann seine Meinung dazu äussern wenn man das will


  • § 10 Die Mitgliederversammlung


    1. Die Mitgliederversammlung findet im zweijährigen Turnus statt.


    2. Die Einberufung jeder Mitgliederversammlung hat mindestens 4 Wochen vorher durch den
    Vorstand auf der Homepage des Vereins (fc08homburg.de) unter Bekanntgabe der
    vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Ebenfalls mindestens 4 Wochen vorher muss in
    der Saarbrücker Zeitung, Lokalausgabe Homburg, unter Angabe von Ort und Zeit der
    Versammlung auf die Einladung im Internet hingewiesen werden. Anträge der Mitglieder
    müssen mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an die
    Vorstandschaft eingereicht werden. Die Vorstandschaft veröffentlicht daraufhin
    mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung die endgültige Tagesordnung auf
    der Homepage des Vereins. Alle in die Tagesordnung aufgenommenen Anträge und
    Beschlussgegenstände sind spätestens eine Woche vor der Versammlung in ihrem
    Wortlaut auf der Internetseite des Vereins zu veröffentlichen. Alle Anträge von Mitgliedern


    sind vor ihrer Veröffentlichung zu anonymisieren.



    Anmerkung von mir:


    Wobei ich schon gehört habe, dass noch mindestens einer den Antrag stellt. MV muss jährlich sein. Es muss per Mail oder Post und von mir aus auch noch zusätzlich in der Zeitung eingeladen werden. ... und jährlich...


    Das war einer der strittigen Punkte über die die Kommission noch diskutieren wollte. Leider kam es zu keinem Treffen mehr.


    Schreibt Anträge bis die Schwarte kracht. Je mehr umso besser. Dann merken die auch, es ist den Fans ernst. Wenn dies nur ein paar Leute machen , und dann auch noch immer die gleichen, dann hat das nicht das Gewicht. Es entsteht keinem ein Nachteil.


    Auch ist es sinnvoll hier zu posten, damit nachvollzogen werden kann, ob Anträge einfach im Nirvana verschwinden. So haben wir ein bisschen Kontrolle.

    Gibt´s im Osten Westen ?

  • Antrag auf Änderung § 10 Punkt 1:


    Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt.


    Antrag auf Änderung § 10 Punkt 2:


    Die Einladung erfolgt schriftlich 6 Wochen vor dem Termin


    Antrag auf Änderung § 11 Punkt 1:


    Bitte Aufsichtsrat verkleinern auf 5 Personen


    Zudem Festsetzung einer Altersgrenze für den Aufsichtsrat



    Hoffe das kommt alles noch rechtzeitig an...

  • guten morgen,


    ...diese mitgliederversammlung wird ja wirklich spannend!


    mir gehen vier sachen durch den kopf- als exvereinsmitglied wage ich mich kaum, diese hier zu äußern.


    ich tue es dennoch- vielleicht findet ja der ein oder andere, daß darüber auch geredet werden sollte:


    1. ostermann-klausel: falls der chef-jurist von herrn ostermann wieder einen kurzfristigen, anderweitigen termin haben sollte, wäre es da nicht angebracht, endlich juristische schritte zu besprechen, und auch einzuleiten?


    2.a) personalie "christian titz"- was war der grund für die vertragsauflösung? was hat dies gekostet? wer hat dies entschieden?


    b) personalie "jens kiefer"- eder: "genau der trainer, den "wir" haben wollten"...
    wer ist "wir"- mit anderen worten: wer ist verantwortlich für die verpflichtung von kiefer.
    nach welchen kriterien erfolgte die auswahl?
    wer ist verantwortlich für die vorzeitige vertragsverlängerung?
    was hat das alles gekostet? (ablöse an trier, abfindung für kiefer)
    wie ist der aktuelle status bei kiefer- vertrag aufgelöst, oder vertrag läuft weiter?


    lückenlose erläuterung der o.g. sachverhalte durch vorstand und aufsichtsrat!


    c) personalie "angelo vaccaro"- wie oben:wer ist verantwortlich für dessen verpflichtung, welche kosten sind durch die enthebung aus dem amt entstanden, und wie ist der aktuelle status?


    d) personalie "heiner semar": was steckt da dahinter?


    3. entwicklung der mitgliederzahlen des fc 08 homburg in den letzten fünf jahren.


    4. forderung: ein platz im aufsichtsrat für den vertreter der fans!



    mfg: vandersaar

    2 Mal editiert, zuletzt von vandersaar ()

  • Wirst du diese Anträge einreichen?
    Weil vandersaar meines wissens nicht mehr im Verein ist und deshalb auch nichts einreichen kann.


    Es muss letztendlich jemand die Vorschläge, wenn sie ausgeareitet sind, auch einreichen .


  • Wer kann die Fragen von Van der Saar als Antrag einreichen?Geht das auch per Mail oder SMS? Edwin haette bestimmt nix dagegen,oder?


    ...im gegenteil: ich bitte sogar darum!


    freut mich sehr, daß meine gedanken so positiv von euch aufgenommen wurden.



    mfg: vandersaar

  • Hab auch mal einen Antrag geschrieben und gestern abgegeben. Ich finde die Mitgliedsbeiträge sollten im Sommer anstatt nach dem Jahreswechsel abgezogen werden, da es zu dieser Zeit zu genügend anderen Abzügen auf dem Konto kommt.
    Antrag auf Änderung in der Beitragsordnung


    §6 Fälligkeit Punkt 2


    Die Fälligkeit sollte nicht nach dem Kalenderjahr, sondern


    nach dem jeweiligen Geschäftsjahr sein.

    Werde FCH Mitglied!

    • Offizieller Beitrag

    Antrag zur Entbindung der Aufgaben des ersten Vorsitzenden wegen vereinsschädigenden Verhalten


    • -Durchführung eines Trainingslagers in der Türkei, bei völlig unklarer Sicherheitslage und Missachtung von Menschenrechte in der Türkei. Dadurch eine schlechte Presse und Darstellung nach Außen


    • Über Jahre wurde sich nicht an die Durchfrühung der turnusmäßig erforderlichen JHV gehalten.


    • Gegendarstellung zum Bericht in der Bildzeitung, zu den Aussagen des Sportdirektor im Fall Thierry Steimetz erst nach Aufforderung der Fans beim letzten Pflichtspiel


    • Vertragsverlängerung des befreundeten Trainers zu einer Zeit in der dies nicht erforderlich war, da noch ein Jahr Vertragsdauer bestand.


    • Zu lange Festhalten des befreundeten Trainers im Abstiegskampf. Dadurch trägt der erste Vorstand die Verantwortung für den Abstieg.


    • Zerstörtes Vertrauensverhältnis der Fans gegenüber dem ersten Vorsitzenden.
  • Ich möchte betonen, unabhängig einer Bewertung der Anträge und Forderungen, dass es sich beim FC 08 Homburg um einen Verein handelt und bei der Veranstaltung in der nächsten Woche um eine MITGLIEDERVERSAMMLUNG! Hier wird immer "gegenüber den Fans" argumentiert...auch wenn das so stimmen mag, interessieren mich persönlich die Belange der Fans (also quasi der Zuschauer im Allgemeinen) als Vereinsmitglied erstmal nicht!


    Ich kann nur jedem raten, egal welche persönlichen Ziele er verfolgt oder was er gerne bewirken möchte: Werdet Mitglied! Ich hab auch meine persönlichen Vorstellungen und Ideen wie der Verein geführt werden könnte...und da ich, zumindest mit einem Teil meiner Stimme, meine Meinung ausdrücken will, bin ich Mitglied....(Ich weiß: ob meine Meinung dann gehört wird, ist eine andere Sache und auch oft genug frustrierend)

  • Ich habe noch einen Antrag zur


    Offenlegung sämtlicher Geschäftsbeziehungen des Vereins zur "Ostermann Gruppe", insbesondere der Victor's Bau und Wert AG.


    eingereicht.


    Die Begründung ist, dass ohne umfangreiche Kenntnis über diese Beziehungen eine Entscheidung der Mitglieder über eine neue Satzung im Blindflug erfolgen würde.

  • Und bitte nicht abwiegeln lassen.
    Hier die Rechtsgrundlage:



    Auskunftspflichten in der MV
    Rechtsgrundlage § 666 BGB


    Wird ein Vorstandsmitglied von einer Mitgliederversammlung gewählt und nimmt das Vorstandsmitglied das "Amt an", so kommt zwischen dem Verein - vertreten durch die Mitgliederversammlung - und dem Vorstandsmitglied ein Auftragsverhältnis zustande.
    Die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder bestimmen sich daher nach dem Auftragsrecht des BGB, §§ 662 ff. BGB.
    Nach der Bestimmung des § 666 BGB ist der Beauftragte verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrages Rechenschaft abzulegen.
    § 666 BGB regelt also drei Kardinalpflichten des Beauftragten:

    • Benachrichtigungspflicht
    • Auskunftspflicht
    • Pflicht zur Rechnungslegung

    Benachrichtigungspflicht
    Der Auftraggeber - die Mitgliederversammlung - hat Anspruch auf alle Informationen, die im Rahmen der Erledigung des Auftrages bedeutsam sind.
    Auskunftspflicht
    Der Beauftragte hat einen Anspruch auf Auskunft über den Stand der Vereinsgeschäfte als Ganzes. Für das Auftragsverhältnis zu einem Rechtsanwalt hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Gesamtbericht und ein Sachstandsbericht über den Fortschritt eines Mandates verlangt werden kann.
    Im Verein gilt nichts anderes. Auskunft ist zu geben über alle bedeutsamen Punkte der Ausführung des Auftrages. Auf Nachfrage eines Mitgliedes sind diesem weitere - erläuternde - Auskünfte vom Beauftragten zu geben.


    Der Verweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen - die einem eine Auskunft verbieten würden - ist u.E. nur dann statthaft, wenn der Beauftragte sich bei seiner Auskunft seinerseits strafbar machen (Geheimnisse) oder die geschützten Rechte Dritter, insbesondere Grundrechte verletzen würde.
    Regelmäßig ist daher in einer Mitgliederversammlung eines Vereins vollständig Auskunft von den beauftragten Vorstandsmitgliedern zu geben.


    Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung jederzeit auf Verlangen Auskunft über den Stand der Geschäfte – worunter alle Vereinsgeschäfte zu verstehen sind – geben und nach Beendigung des Amtes Rechenschaft.


    Ausnahme: Außerhalb der Mitgliederversammlung ist nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Vorstand nicht verpflichtet Mitgliedern Auskünfte zu erteilen.
    Rechnungslegung
    Die Pflicht zur Rechnungslegung erfordert, dass der Beauftragte dem Auftraggeber eine geordnete und vollständige Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben gibt.


    Zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung gehört:

    • Beifügung von Belegen,
    • Beifügung von Rechnungen Dritter.

    Rechnung und Rechenschaft abzulegen ist insbesondere über:

    • sämtliche Einnahmen und Ausgaben,
    • die Entwicklung des Vermögensstandes des Vereins,
    • wichtige Vereinsereignisse, die von Bedeutung für die Vereinsentwicklung sind,
    • Prozesse, die der Verein führt,
    • Abschluss bedeutungsvoller Verträge,
    • Unglücksfälle,
    • Ereignisse, die sich bedeutend auf den Verein auswirken,
    • Zu- und Abgang von Mitgliedern.

    Der Jahresabschluss ist zu erläutern.
    In der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern zu dem Rechnungslegungs-/ Rechenschaftsbericht bei Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.


    Auf Nachfrage muss der Schatzmeister einzelne Konten und Kostenstellen erläutern. Nicht ausreichend ist bei einer Nachfrage aus dem Kreise der Mitglieder der Verweis auf eine Sammelposition (ein Oberbegriff) ohne nähere Erläuterung.

  • Leider Sinnlospost, tut mir leid das so hart auszudrücken. Da beim FCH aber der Aufsichtsrat und nicht die MV den Vorstand wählt, stehen diese Rechte dem AR zu und nicht der MV. Es wird der MV lediglich berichtet.